Rechtsanwaltskanzlei SALVUS – Ihr Anwalt in Polen
Herzlich willkommen auf der Seite der polnischen Rechtsanwaltskanzlei SALVUS. Der Sitz unserer Kanzlei befindet sich in der Hauptstadt der Woiwodschaft Großpolen – in Posen (Poznań). Unsere polnischen Rechtsanwälte sind jedoch landesweit tätig. Sie verfügen neben breit angelegten allgemeinen, auch über spezielle juristische Kenntnisse und Erfahrungen.
Wir bieten Ihnen umfassende rechtliche Beratung in deutscher Sprache zum polnischen Recht sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vor allen Gerichten in Polen. Zu unseren Mandanten gehören Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen.
Rechtsbetreuung in Polen
Die Rechtsprobleme betreffen oft nicht nur ein Rechtsgebiet, sondern sind viele Rechtsgebiete betroffen. Wir können uns nicht nur in dem geltenden polnischen Recht aus, sondern führen auch die Kommunikation mit der Gegenpartei oder dem Gericht in der polnischen Sprache.
Die Rechtsberatung basiert auf Vertrauen. Unsere polnischen Anwälte beraten Sie umfassend und zielorientiert. Wir schicken Sie nicht in aussichtslose Prozesse. Wir vertreten Ihre Interesse direkt vor Ort. Dafür sind wir für Sie da ...
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Rechtsgebiete
Die Anwaltskanzlei SALVUS leistet rechtliche Beratung und Vertretung besonders auf folgenden Rechtsgebieten des polnischen Rechts: Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Immobilienrecht, Inkasso, Insolvenzrecht, internationales Privatrecht, Mediation, Schadensersatzrecht, Steuerrecht, Transportrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht …
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Honorar
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus der polnischen Rechtsanwaltsvergütungsordnung oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Im Gerichtsverfahren berechnet sich das Honorar am meisten nach dem Gegenstandswert. Für die außergerichtliche Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens ist das Honorar auf Stundenbasis oder ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Auch die Vereinbarung von Erfolgshonoraren ist in gewissen Grenzen zulässig …
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Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Ein guter Rechtsanwalt ist es, was einen Unterschied macht.
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